Anwalt erforderlich?

Bist Du unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt worden, so raten wir Dir unbedingt einen Anwalt für Verkehrsrecht mit der Regulierung des Schadens zu beauftragen.
Nur ein Anwalt für Verkehrsrecht hat die Kompetenz und Erfahrung sich mit der gegnerischen Versicherung auseinanderzusetzen. Die Versicherung des Unfallgegners ist der „Gegner“. Sie bietet Dir oft unbürokratische und schnelle Regulierung des Blechschadens an, aber nur der Anwalt für Verkehrsrecht kann und wird Dir mitteilen, welche weiteren Ansprüche Dir zustehen oder ob Du vielleicht eine andere Art der Regulierung günstiger ist. Für die Versicherung des Unfallgegners ist der Unfall Tagesgeschäft und darin kennt sie sich bestens aus.
Der Anwalt für Verkehrsrecht übernimmt die gesamte Arbeit der Unfallabwicklung und setzt alle Rechte durch.
Die Kosten für die Beauftragung des Anwalts trägt bei unverschuldeten Unfällen immer die Versicherung des Unfallgegners.