Wildschaden

Bist Du mit Deinem Auto mit einem Tier zusammen gestoßen, so liegt oft ein Teilkaskoschaden vor. Voraussetzung hierfür ist unter anderem, dass es sich um einen Wildschaden handelt. D.h., dass beispielsweise der Zusammenstoß mit einer Kuh oder einem Pferd in der Regel nicht abgedeckt ist. Wild ist leider auch nicht gleich Wild. Die Versicherung spricht oft von „Haarwild“. Hier sind meist das Wildschwein oder auch der Fuchs gemeint. Ein Dachs oder auch ein Waschbär (haben auch Haare), sind manchmal nicht mitversichert.
Hast Du also einen derartigen Unfall, so ist es dringend ratsam die Polizei zu verständigen. Diese sollte neben der Unfallaufnahme und der Sicherung der Unfallstelle die Haarspuren im Protokoll vermerken.
Aufgrund dieser Probleme raten unbedingt, die Teilkaskoversicherung vor Auftragserteilung schriftlich zu fragen. Wir übernehmen das gern für Dich und übersenden Deiner Teilkaskoversicherung einen Kostenvoranschlag und bitten um Übernahme der Kosten. Erst wenn diese Bestätigung vorliegt, kannst du Dir sicher sein, dass Du nichts oder ggf. Deine Selbstbeteiligung dazuzahlen musst.

, wir freuen uns auf Dich. Falls Du während der Reparatur nicht auf Dein Auto verzichten kannst oder möchtest, frage nach unseren kostenlosen Werkstattersatzwagen. Sofern Du das Tanken vor der Rückgabe nicht geschafft hast, nutze einfach unsere Tankgeldkasse im Büro.